Gründung und Zweck des Vereins

Gründung des Vereins

Am 19. August 1908 wurde der Verein im Rahmen einer Gründungsversammlung ins Leben gerufen. Zum ersten Vorsitzenden wählte man August Scherer, dem Karl Kemmer als zweiter Vorsitzender zur Seite stand.

Bereits im Mai 1913 erfolgte die offizielle Eintragung in das Vereinsregister beim königlichen Amtsgericht Zweibrücken – ein bedeutsamer Schritt, der die rechtliche Grundlage für das zukünftige Wirken des Vereins legte.


Zweck des Vereins - ein Auszug aus der Satzung...

Der Verein bezweckt die Förderung des Obst – und Gartenbaus und der Landschaftspflege.

Dies geschieht insbesondere durch

  1. Die Verwirklichung und die Förderung der Landschaftspflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung der Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit.

  2. Bemühungen eine gesunde Kulturlandschaft sowie Lebensräume für Pflanzen und Tiere zu erhalten und zu schaffen.

  3. Die Förderung des Naturschutzes im besiedelten Bereich.

  4. Die landschaftliche Verschönerung und Erneuerung der Heimat.

  5. Die Durchführung von Versammlungen mit fachlichen Vorträgen und Lehrgängen mit praktischen Übungen, sowie Lehrfahrten.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig.


Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.